Schulwege

Kinder, die ihren Schulweg selbst bewältigen, werden in ihrer Selbstständigkeit gefördert. Zudem können die Kinder nach Bewegung an der frischen Luft aufmerksamer und konzentrierter lernen. Im Sinne einer gesunden Entwicklung der Kinder und als Beitrag zum Klimaschutz unterstützen wir, dass unsere Schülerinnen und Schüler den Schulweg zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Bus zurücklegen.

Über folgende Busverbindungen, sind die Ortschaften des Schulverbandes an die Grundschule Mollhagen angeschlossen:

8120 – Lasbek - Barhorst

Bad Oldesloe - Pölitz - Lasbek - Mollhagen ab 15.08.2022

8728 – Hammoor - Todendorf - Sprenge

Hammoor - Todendorf - Sprenge - Mollhagen ab 15.08.2022

8726 – Stubben - Eichede

https://www.nimmbus.de/fahrplanbuch/plaene/8726H-1.htm

 

Die Kinder sammeln sich nach Schulschluss vor dem Schulgebäude und werden von einer Aufsicht in den jeweiligen Bus geschickt. Besonders in den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien begleiten wir die Schulanfänger eng und sorgen dafür, dass jedes Kind sicher im richtigen Bus landet.

 

Veränderungen Schülerfahrkarten

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit meiner Mail vom 09. März habe ich Ihnen bereits bevorstehende Veränderungen für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Einführung des Deutschland-Tickets angekündigt.

Hieran anknüpfend kann ich Ihnen nun offiziell mitteilen, dass sich die Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn gemeinsam darauf verständigt haben, fast allen anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern (Ausnahme siehe unten) mit dem Beginn des Schuljahres 2023/2024 das Deutschland-Ticket zur Verfügung zu stellen. Ab August 2023 ist somit die bundesweite Nutzung des ÖPNV für diese Schülerinnen und Schüler möglich. Zudem wurde das Verfahren zur Bewilligung und Ausgabe der Tickets abgestimmt.

Was bedeutet das jetzt?

  • alle aktuell bewilligten und ausgegebenen Fahrkarten werden im SH-Tarif zum 31.07.2023 und im hvv-Tarif zum 31.08.2023 von der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten gekündigt und verlieren somit auch ihre Gültigkeit zum entsprechenden Datum.
  • alle Bestands- und Neuschülerinnen und -schüler müssen für das Schuljahr 2023/2024 einen neuen bzw. ersten Antrag über den OLAV-Onlineantrag stellen und erhalten bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ab dem neuen Schuljahr das Deutschland-Ticket.
  • Die Anspruchsvoraussetzungen haben sich nicht geändert. Es gelten weiterhin die kreisspezifischen Regularien bzw. die Sonderregeln der Schulträger.
  • Die Antragstellung für das Schuljahr 2023/2024 ist über den OLAV-Onlineantrag ab dem 15.05.2023 möglich und sollte bis spätestens 30.06.2023 durch die Antragstellerinnen und Antragsteller – für die Sicherstellung der Aushändigung zum ersten Schultag – vorgenommen werden.
  • Die gestellten Anträge sind – wie gewohnt – von der Schule bzw. vom Schulträger zu bestätigen.
  • Alte Papierfahrkarten im SH-Tarif können nach dem Gültigkeitsende einfach entsorgt werden. E-Tickets im hvv-Tarif sollten nach Möglichkeit an die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten zurückgeschickt werden.
  • Alle Antragstellerinnen und Antragsteller mit derzeit aktiven Anträgen werden von der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten per Mail über die anstehenden Veränderungen und notwendigen Schritte zum Erhalt des Deutschland-Tickets informiert. Bitte nutzen Sie zudem im Rahmen Ihrer Möglichkeit auch Ihre Informationskanäle an die betroffenen Eltern.
  • Ausnahmen: Einzelne Schulträger stellen nicht anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern aus eigenen finanziellen Mitteln Fahrkarten zur Verfügung und haben sich hierbei gegen die Ausgabe von Deutschland-Tickets entschieden und bleiben bei den tariflich notwendigen 1-Zonen- oder Kreiskarten. Diese sind:
    • Schülerinnen und Schüler mit Wohnort Mölln, einer Beschulung an den Möllner Schulen und einer Entfernung von mehr als 2 bzw. 4 km zwischen Wohnanschrift und Schule
    • Schülerinnen und Schüler mit Wohnort Bad Segeberg, einer Beschulung an den Bad Segeberger Schulen in den Klassen 1-5 und einer Entfernung von mehr als 2 km zwischen Wohnanschrift und Schule
    • Schülerinnen und Schüler mit Wohnort Tornesch, einer Beschulung an den Tornescher Grundschulen und einer Entfernung von mehr als 2 km zwischen Wohnanschrift und Schule
    • Schülerinnen und Schüler mit Wohnort Pinneberg, Tornesch, Uetersen und Wedel und einer Beschulung an der Gemeinschaftsschule Moorrege
  • Mit der Umstellung auf das Deutschland-Ticket wird es keine Selbstzahleranteile, welche bislang teilweise von den Antragstellerinnen und Antragstellern beim Besuch der nicht nächstgelegenen Schule bezahlt werden mussten, mehr geben.
  • Ab dem Schuljahr 2023/2024 werden nur noch elektronische Fahrkarten (Chipkarten) ohne Lichtbilder ausgegeben. Die Fahrkarten sind zudem nur unter Mitführung eines Ausweisdokuments gültig. Diese Entscheidung wurde von den Verkehrsverbünden getroffen und kann von uns nicht geändert werden. Da wir jedoch davon ausgehen, dass Schülerinnen und Schülern nicht täglich ein offizielles Ausweisdokument mit zur Schule gegeben werden wird, haben wir ein Ausweisdokument entwickelt, welches wir mit dem Bescheid den Antragstellerinnen und Antragstellern zur Verfügung stellen werden. Diese Identitätskarte enthält neben Namen, Anschrift und Schule des Kindes auch ein Lichtbild.

 

Wir hoffen Ihnen hiermit alle derzeit notwendigen Information gegeben zu haben und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

Ihr OLAV-Team

Neues Schülerfahrkarte-Antragsverfahren

Für das Schuljahr 2021/2022 wird das Antragsverfahren für die Kreise Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Stormarn am Standort Ratzeburg zentralisiert. Alle Fahrkarten der Schüler im HVV-Gebiet werden auf das E-Ticket umgestellt. Ab dem 10. Juni 2021 finden Sie den Onlineantrag auf der Internetseite www.ticket-olav.de.

Nach rechtzeitiger Antragsstellung, Bestätigung durch die Schule und Prüfung der Anspruchsberechtigung erhalten Sie während der Sommerferien von der Kreisverwaltung digital einen Bewilligungsbescheid. Die Fahrkarte wird Ihrem Kind zum Schuljahresbeginn in der Schule gegen Abgabe der alten Fahrkarte und eine Unterschrift ausgehändigt.

Bei Fragen wenden Sie sich ausschließlich an die Schülerbeförderungshotline der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten (montags und mittwochs zwischen 09:00 - 11:00 Uhr sowie donnerstags zwischen 14:00 - 16:00 Uhr) unter der Rufnummer 04541-888288.